Informationen für deutsche Staatsangehörige

Personalausweis

Personalausweis

Neues Personalausweisgesetz ab 1. November 2010

Liebe Passkundin, lieber Passkunde,

die Botschaft Kopenhagen ist seit dem 1. Juli 2008 nun auch in der Lage, die seit dem 01. November 2007 für einen deutschen Reisepass gesetzlich vorgeschriebenen Fingerabdrücke abzunehmen und Ihnen einen ePass mit Biometriechip, auf dem Ihr biometrisches Foto sowie die Abdrücke Ihrer Zeigefinger gespeichert sind, zur Verfügung zu stellen.

Was ändert sich für Sie?

- An den von uns benötigten, im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegenden Unterlagen hat sich nichts geändert (s. hierzu unser gesondertes Merkblatt).

- Aufgrund der abzunehmenden Fingerabdrücke müssen Sie nun in jedem Fall persönlich zu unseren üblichen Öffnungszeiten in der Botschaft erscheinen.

- Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4-6 Wochen.

- Die Gebühr beträgt für Personen über 24 Jahre für einen Pass mit 10-jähriger Gültigkeit 72,- €, für unter 24-jährige mit einer Gültigkeit von 6 Jahren 50,50 €.
Beide Beträge sind bei Beantragung bar in dänischen Kronen zu zahlen.

Die Möglichkeit, in einer der grenznahen innerdeutschen Passbehörden (Flensburg, Harrislee, Südtondern) einen Pass zu beantragen, bleibt jedoch weiterhin gegeben.
In diesem Fall entsteht Ihnen allerdings aufgrund der örtlichen Unzuständigkeit eine erhöhte Gebühr.
Bitte rufen Sie auf jeden Fall vorher die innerdeutsche Behörde an, bei der Sie ggf. den Pass beantragen wollen!

Passbehörde Flensburg: 0049-(0)461 85 21 24
Bürgerhaus Harrislee: 0049-(0)461 70 60
Amt Südtondern, Niebüll: 0049-(0)4661 60 10

- Da die Notwendigkeit des Chips mit biometrischen Daten für Kinderpässe nicht besteht, können diese - ebenso wie Wohnortänderungen - auch weiterhin über einen unserer deutschen Honorarkonsuln in Dänemark beantragt werden.

- Vorläufige Reisepässe können ab sofort ausschließlich in dringenden Notfällen unter Vorlage bereits gebuchter Flugtickets oder anderer Nachweise ausschließlich persönlich in der Deutschen Botschaft in Kopenhagen beantragt werden. In diesen Fällen ist eine Antragstellung bei den grenznahen deutschen Passbehörden nicht möglich.

Für Rückfragen steht Ihnen unsere Passstelle unter den Telefonnummern 35 45 99 71 oder 35 45 99 72 bzw. e-mail (kopenhagen%27%diplo%27%de,info) jederzeit gern zur Verfügung.

NEU:
Seit dem Sommer 2010 dürfen nun auch unsere Honorarkonsuln in Aarhus und Middelfart Anträge auf biometrische Reisepässe annehmen.

Bitte erkundigen Sie sich dort vorher nach den Öffnungszeiten und machen Sie gegebenenfalls einen Termin aus:

Honorarkonsul Finn Prang-Andersen
Radio 100 OJ
Mindegade 10 C, 1.
8000 Aarhus C
Tel.: 86 18 25 88
Fax: 86 18 25 22

e-mail: hk-diplo%27%de,arhus

Honorarkonsul Torben Østergaard-Nielsen
A/S United Shipping & Trading Company
Strandvejen 5
5500 Middelfart
Tel.: 64 41 54 01
Fax: 64 41 53 01

e-mail: hk-diplo%27%de,middelfart

Sollte sich Ihr Name z.B. durch Eheschließung geändert haben, oder beantragen Sie einen Pass für ein neugeborenes Kind, sollten Sie immer vorher die Botschaft in Kopenhagen telefonisch kontaktieren, da diese -falls nötig- Namenserklärungen für Ihre Vorsprache beim Honorarkonsul vorbereiten kann.

Reisepass

Passangelegenheiten (Reisepass sowie Kinderreisepass)

Sie benötigen einen neuen Reisepass? Hier finden Sie das Passantragsformular als pdf-Datei zum Herunterladen sowie Hinweise zum Antragsverfahren.

Bild deutscher Reisepass

Unser Service für Sie

Für die im Ausland ansässigen Deutschen sind die Auslandsvertretungen in allen rechtlichen Angelegenheiten die wichtigste Verbindungsstelle nach Deutschland. Hier informieren wir Sie über unsere wichtigsten Dienstleistungen sowie über das jeweilige Verfahren.

Schild Honorarkonsul

Hilfe in Notfällen

Wir wollen Sie informieren, wie Sie schon vor Beginn einer Reise Notfällen im Ausland vorbeugen können. Sollte es dann doch einmal geschehen - der Pass ist weg, das Geld verloren - finden Sie hier Hinweise, wie Ihnen die Botschaft weiterhelfen kann.
Eine "Notärzte- und Notaufnahmenliste in Dänemark" finden Sie am Ende der Seite.

Mann mit Klemmbrett zeigt mit einem Kuli in eine Richtung

Wichtige Mitteilung! Krisenvorsorge - Anmeldung ab sofort im Internet

Alle Deutschen, die - auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk der Botschaft/des Generalkonsulats leben, können in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden. 

Ein- und Ausfuhr gefährdeter Tier- und Pflanzenarten - Washingtoner Artenschutzabkommen

Viele Tier-und Pflanzenarten weltweit sind heute als Folge von Handelsinteressen in ihrem Bestand gefährdet und von Ausrottung bedroht. Daher wurde schon 1973 das Washingtoner Artenschutzabkommen geschlossen, welches bis heute in mehr als 150 Staaten gilt. Ziel des Washingtoner Artenschutzabkommens ist es, den internationalen Handel – eine der Hauptgefährdungen für den Bestand wildlebender Pflanzen und Tiere – zu überwachen und zu beschränken. Seit 1984 gilt das Washingtoner Artenschutzabkommen auch in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU). Die Ein- und Ausfuhr sowie die kommerzielle Verwendung der geschützten Exemplare werden in der EU einheitlich geregelt.
Das Washingtoner Artenschutzabkommen gilt auch für Touristen, die solche geschützen Tier- oder Pflanzenarten ein- oder ausführen.Nähere Informationen zu den Ein- und Ausfuhrbestimmungen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Naturschutz.

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Deutsche Gesetze im Internet

Bundesanzeiger

Gesetze, Gesetzesänderungen und Rechtsverordnungen werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Unter dem unten angegebenen Link finden Sie auch ältere Versionen des Bundesgesetzblattes in elektronischer Fassung.

Informationen des Auswärtigen Amts